Urteil Archive

  • Am 09.04.2009 hat das Landgericht Krefeld in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung, gegen einen User der sich für einige rufschädigende Beiträge im Netz und in Foren zu verantworten hat, erlassen. Nach Aussage des Richters,  hat niemand das Recht gemeinnützige Vereine (in dem Fall Verbraucherschutz Internet Verein), deren Mitarbeiter sowie Vorstände öffentlich zu diffamieren.

    Online-Ruf: Einstweilige Verfügung aufgrund massiver Rufschädigung

    Am 09.04.2009 hat das Landgericht Krefeld in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung, gegen einen User der sich für einige rufschädigende Beiträge im Netz und in Foren zu verantworten hat, erlassen. Nach Aussage des Richters, hat niemand das Recht gemeinnützige Vereine (in dem Fall Verbraucherschutz Internet Verein), deren Mitarbeiter sowie Vorstände öffentlich zu diffamieren.

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