Online-Ruf: Einstweilige Verfügung aufgrund massiver Rufschädigung

Am 09.04.2009 hat das Landgericht Krefeld in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung, gegen einen User der sich für einige rufschädigende Beiträge im Netz und in Foren zu verantworten hat, erlassen. Nach Aussage des Richters,  hat niemand das Recht gemeinnützige Vereine (in dem Fall Verbraucherschutz Internet Verein), deren Mitarbeiter sowie Vorstände öffentlich zu diffamieren.

Meiner Meinung nach wieder mal ein gutes Beispiel dafür, dass egal wo und wie man sich im Netz bewegt, man nie wirklich „anonym“ bleibt und wer immer noch glaubt, dass er oder sie als „XYZ“ andere Personen, Unternehmen oder Vereinigungen ungestraft diffamieren kann, der wird in Zukunft die volle Härte des Gesetzes treffen. Jedenfalls drohen dem Verfasser eine Ordnungsstrafe in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft, falls er seine Anschuldigungen öffentlich aufrecht erhält. Mit der Entscheidung des Landgerichts zeigt sich ebenfalls, dass man Rufmord-Kampagnen im Internet nicht hilflos ausgesetzt ist. Wer regelmäßig seine Web Reputation im Auge behält und dabei auch noch konsequent gegen notorische Meckerer vorgeht, den wird in Zukunft nichts so schnell aus der Bahn werfen.