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Online-Ruf: Einstweilige Verfügung aufgrund massiver Rufschädigung
Posted on 11. April 2009 | 1 KommentarAm 09.04.2009 hat das Landgericht Krefeld in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung, gegen einen User der sich für einige rufschädigende Beiträge im Netz und in Foren zu verantworten hat, erlassen. Nach Aussage des Richters, hat niemand das Recht gemeinnützige Vereine (in dem Fall Verbraucherschutz Internet Verein), deren Mitarbeiter sowie Vorstände öffentlich zu diffamieren.
