Social Media: Wenn der Arbeitgeber mitliest

Wer kennt das nicht – man ist krank, liegt zu Hause im Bett, versucht sich zu erholen und surft mit seinem Laptop oder seinem iPhone  im Internet. In Zukunft sollte sich wohl jeder dreimal überlegen, ob man während seiner Erkrankung mal eben seine Profile in den jeweiligen Communities checkt.

In der Schweiz wurde letzten November eine Angestellte während ihrer Erkrankung auf Facebook gesehen und daraufhin gekündigt. Begründung: „Wer Facebook besuchen kann, kann auch arbeiten.“

Interessant ist auch .wie der Arbeitgeber und die Versicherung an die Daten gekommen sind. Laut Aussage der (Ex-) Angestellten, wurde sie über einen Fake-Account (eine angebliche Arbeitsbekanntschaft), ausspioniert. Dies bestreiten jedoch Arbeitgeber und Versicherung – was sonst.

Zeigt mal wieder, dass man sich gut überlegen sollte, an wen man seine Kontaktdaten oder in dem Fall „Kontrolldaten“ preisgibt. Das Web 2.0 oder der persönliche Online-Ruf wird einem sonst schneller zum Verhängnis als einem lieb ist.

Mehr Infos zu dem Fall gibt’s hier.

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