Am 09.04.2009 hat das Landgericht Krefeld in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung, gegen einen User der sich für einige rufschädigende Beiträge im Netz und in Foren zu verantworten hat, erlassen. Nach Aussage des Richters, hat niemand das Recht gemeinnützige Vereine (in dem Fall Verbraucherschutz Internet Verein), deren Mitarbeiter sowie Vorstände öffentlich zu diffamieren.
Meiner Meinung nach wieder mal ein gutes Beispiel dafür, dass egal wo und wie man sich im Netz bewegt, man nie wirklich „anonym“ bleibt und wer immer noch glaubt, dass er oder sie als „XYZ“ andere Personen, Unternehmen oder Vereinigungen ungestraft diffamieren kann, der wird in Zukunft die volle Härte des Gesetzes treffen. Jedenfalls drohen dem Verfasser eine Ordnungsstrafe in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft, falls er seine Anschuldigungen öffentlich aufrecht erhält. Mit der Entscheidung des Landgerichts zeigt sich ebenfalls, dass man Rufmord-Kampagnen im Internet nicht hilflos ausgesetzt ist. Wer regelmäßig seine Web Reputation im Auge behält und dabei auch noch konsequent gegen notorische Meckerer vorgeht, den wird in Zukunft nichts so schnell aus der Bahn werfen.

Im oben genannten Verfahren hatte der Antragsteller wahrheitswidrig behauptet, er habe zu keiner Zeit unwahr damit geworben, er sei ein staatlich anerkannter Verein.
Der Antragsteller, Mario Born aus Augsburg (und nicht wie hier falsch dargestellt, der Verein) hat sogar noch am 09.04.2009 vorsätzlich lügnerisch damit geworben, sein Verein sei staatlich als gemeinützig anerkannt, somit auch betrügerisch um Spenden geworben.
Die erlassene Verfügung zeigt die Fragwürdigkeit des Instrumentes der einstweiligen Verfügung ohne Hörung des Antragsgegeners auf: Immer wieder wird genau dieses Instrument von Kriminellen missbraucht, die mit gewissenlosen Anwälten zusammenarbeiten.
Gegen die Verfügung wird in den nächsten Tagen Widerspruch eingelegt, die vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt des Maro Born wird auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese werden sich auch auf den Anwalt des Marco Born erstrecken, der nachweislich Mittäter ist, denn er hat Bescheid gewusst, wusste mithin auch, dass die abgegebene Versicherung an Eide statt falsch war.
Darüber hinaus hat Marco Born dem LG Krefeld dem KG Krfeld eine angebliche Vereinssatzung präsentiert, die auch ein kleines Geheimnis birgt. Welches wird dies in der Gerichtsverhandlung durch den Richter offenbart werden.