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Das kostenlose Tracking-Tool von Google – Google Analytics – wird von zahlreichen Webseitenbetreibern genutzt, um das Verhalten ihrer Besucher besser zu verstehen. Das war den deutschen Datenschutzbehörden lange Zeit ein Dorn im Auge. In Sachen Datenschutz wurde bemängelt, dass über das Tool auch die IP-Adressen der Besucher an die Server von Google in die USA gesendet und dort gespeichert wurden. Google selbst sah das als weniger problematisch an, suchte aber stets den Dialog mit den Behörden.
Wie heute bekannt wurde, haben sich die Behörden mit Google geeinigt und Wege gefunden, die einen beanstandungsfreien Betrieb möglich machen. Nähere Details dazu findet ihr in dem Blogbeitrag von Google und in der Pressemeldung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Was sollten Webseitenbetreiber u.a. beachten?
- Es muss auf die Nutzung von Google Analytics hingewiesen werden.
- Die IP-Masken Funktion muss implementiert sein, damit nicht die vollständige IP-Adresse gespeichert oder verarbeitet wird.
- Zusätzlich sollte auf ein Deaktivierungs-Add-on für den Browser hingeweisen werden, welches die Möglichkeit der Deaktivierung von Google Analytics bietet.
Implementierung der IP-Masken Funktion
Der einzige Schritt, der dabei etwas komplizierter ist, ist das Einbinden der IP-Maske. Google Analytics liefert nämlich nicht den kompletten Code für deutsche Webmaster aus. In diesem Fall muss jeder selbst Hand anlegen. Für alle, die damit ihre Schwierigkeiten haben, haben wir hier eine kurze Anleitung.
Als erstes sucht man sich den Code heraus, den man bereits eingebunden hat. Hat man diesen vorliegen, ergänzt man diesen lediglich mit _gaq.push(['_gat._anonymizeIp']); in der entsprechenden Zeile:
Bild für Vorher-/Nachher-Vergleich bitte einmal anklicken:
Datei speichern, hochladen und das wars schon.
