
Wo das Impressum auf Google+ einbinden?
Wie bereits gestern berichtet, haben wir unsere Seite auf Google+ eingerichtet. Dabei ist uns gleich ein Problem aufgefallen, welches Unternehmen in Zukunft wahrscheinlich beachten müssen – außer sie sind scharf auf Abmahnungen… Wie beispielsweise die Fanpage auf Facebook, ist auch die Unternehmensseite auf Google Plus ein abgeschlossener Bereiche, wo sich ein Unternehmen ohne Einfluss von außen präsentieren kann. Demensprechend muss vermutlich auch hier ein Impressum aufgeführt werden.
Wohin mit dem Impressum auf Google Plus!?
Leider bietet Google+ nicht die Möglichkeit, selber einen zusätzlichen Navigationsreiter auf der Unternehmensseite zu erstellen, an. Auch eine kleine Info-Box unterhalb des Profilbilds zur Einbindung eines direkten Links auf das Impressum, wie z.B. auf Facebook (siehe Fanpage von Marketing Constructor), gibt es leider nicht..
Auf JuraForum.de gab es dazu gestern einen aufschlussreichen Beitrag. In diesem Beitrag wird auf ein Urteil von 2004 verwiesen, welches laut JuraForum.de den Schluss zulässt, dass der Bereich „Über mich“ für das Aufführen des Impressums durchgeht. Eine andere Möglichkeit gibt es derzeit auch nicht… Die Frage ist nur, ob es ausreicht in dem „Über mich“-Bereich bei den „Empfohlenen Links“ ein Link einzubauen, der auf das Impressum auf der Webseite verweist, oder ob es besser ist den Platz bei „Intro“ zu nutzen, um gleich das komplette Impressum einzubinden!? Wir sind keine Anwälte und können daher nur Vermutungen anstellen. Wahrscheinlich reicht ein Link vorerst aus. Wer allerdings auf Nummer sicher gehen will, der bindet einfach (wie wir) das komplette Impressum in „Über mich“ auf Google Plus ein. Bis zum nächsten Urteil kann jeder so vermutlich nicht viel falsch machen.
Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wir greifen lediglich ein Problem auf, welches bereits bei anderen sozialen Netzwerken aufgetaucht ist. Wir versuchen über unsere Tipps / Vermutungen nur eine mögliche Lösung für dieses Problem anzubieten. Ob diese Tipps bzw. Vermutungen rechtssicher sind, können wir jedoch nicht garantieren.
